So kommen Sie zu Ihrer Förderung!
Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Wohngebäude, welche mindestens 20 Jahre alt sind, sowie Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen. Als Grundlage gilt der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, der Außenwände, der untersten Geschossdeck bzw. des Kellerbodens, sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren.
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 20% der förderungsfähigen Investitionen nach Bezahlung der Rechnung ausbezahlt. Bei Wohnungseigentum bezogen auf den aliquoten Anteil je Wohneinheit. Jedoch maximal 5.000 Euro für eine umfassende thermische Sanierung. Neu ab 2011 ist, dass es für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems zusätzlich maximal 1.500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt.
Link-Tipps:
Persönliche Informationen Sanierungsscheck 2011 Ab sofort können Sie sich an die eigens eingerichtete Hotline 050 100 - 29800 der s Bausparkasse wenden und sich persönlich über den Sanierungsscheck informieren!
Detalierte Infos Sanierungsscheck 2011 zum Downloaden ...
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